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OLG Stuttgart, 26.04.1991 - 2 U 116/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Verbesserungsschutz der Marke "Wella" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 10.04.1990 - O 183/89
- OLG Stuttgart, 26.04.1991 - 2 U 116/90
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.10.1977 - I ZB 10/76
Verwechslungsgefahr einer Bezeichnung für Schaumwein mit einer Bezeichnung für …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.04.1991 - 2 U 116/90
Denn es ist im allgemeinen davon auszugehen, dass die berühmte Marke ihre überragende Verkehrsgeltung nur auf dem Warengebiet erlangt, auf dem sie tatsächlich benutzt wird, und dass diese überragende Verkehrsgeltung regelmäßig allenfalls auf eng benachbarte Warengebiete ausstrahlt und zudem meist mit der Entfernung von der Verkehrsgeltungsware abnimmt (BGH GRUR 1958, 255, 257 - Zwillingskaffee; 1970, 302, 304 - Hoffmann' s Katze; 1978, 170, 171 - FAN).In der "FAN"-Entscheidung hat der BGH einen entsprechenden Erfahrungssatz aber auch im Zusammenhang mit der Prüfung des Schutzbereichs einer berühmten Marke als anwendbar erklärt (BGH GRUR 1978, 170, 171).
- BGH, 22.03.1990 - I ZR 43/88
Telefonnummer 4711 - Beeinträchtigung des Werbewerts
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.04.1991 - 2 U 116/90
Diese Auffassung hat der BGH in seiner neuesten Entscheidung "Telefonnummer _" (NJW-RR 1990, 1127 f.) bestätigt, wenngleich dort als Ausnahme festgestellt wird, dass eine im allgemeinen bestehende Beziehung zwischen Waren- bzw. Branchennähe und Verkehrsgeltungsgrad nicht ohne weiteres ausschließen kann, dass im konkreten Fall Ausstrahlungen auch in sehr entfernte Bereiche vorliegen können. - BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
Gleichartigkeit von Waren
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.04.1991 - 2 U 116/90
Denn andernfalls steht eine Schwächung der Werbekraft der berühmten Kennzeichnung nicht zu befürchten (BGHZ 19, 23, 31 - Magirus).
- BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.04.1991 - 2 U 116/90
Hinzu kommt, dass mit der ständigen Rechtsprechung davon auszugehen ist, dass eine Verwässerungsgefahr der berühmten Marke vor allen Dingen dann nicht besteht, wenn auch in anderen Branchen die Marke identisch oder übereinstimmend verwendet wird (BGH GRUR 1958, 393 f. - Anker-Zeichen; 1959, 25 f. - Triumph). - BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.04.1991 - 2 U 116/90
Hinzu kommt, dass mit der ständigen Rechtsprechung davon auszugehen ist, dass eine Verwässerungsgefahr der berühmten Marke vor allen Dingen dann nicht besteht, wenn auch in anderen Branchen die Marke identisch oder übereinstimmend verwendet wird (BGH GRUR 1958, 393 f. - Anker-Zeichen; 1959, 25 f. - Triumph). - BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67
Beanspruchung von Ausstattungsrechten an einem Katzen-Bildzeichen - Verletzung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.04.1991 - 2 U 116/90
Denn es ist im allgemeinen davon auszugehen, dass die berühmte Marke ihre überragende Verkehrsgeltung nur auf dem Warengebiet erlangt, auf dem sie tatsächlich benutzt wird, und dass diese überragende Verkehrsgeltung regelmäßig allenfalls auf eng benachbarte Warengebiete ausstrahlt und zudem meist mit der Entfernung von der Verkehrsgeltungsware abnimmt (BGH GRUR 1958, 255, 257 - Zwillingskaffee; 1970, 302, 304 - Hoffmann' s Katze; 1978, 170, 171 - FAN).
- LSG Bayern, 05.09.2007 - L 3 U 237/05
Anspruch auf Gewährung von Verletztenrente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit …
Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Beklagtenakten, die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz sowie die beigezogenen Akten des SG Augsburg S 2 U 116/90 und Bayer. LSG L 2 U 198/91 hingewiesen.